Corporate Social Responsibility im internationalen Kontext by Marc Helmold & René Dathe & Tracy Dathe & Dominique-Pascal Groß & Florian Hummel

Corporate Social Responsibility im internationalen Kontext by Marc Helmold & René Dathe & Tracy Dathe & Dominique-Pascal Groß & Florian Hummel

Autor:Marc Helmold & René Dathe & Tracy Dathe & Dominique-Pascal Groß & Florian Hummel
Die sprache: deu
Format: epub
ISBN: 9783658308995
Herausgeber: Springer Fachmedien Wiesbaden


3.7.1.2 Inklusion

Inklusion am Arbeitsplatz kann als gleiche Behandlung bzw. Chancengleichheit für alle Mitarbeiter verstanden werden. Dies beinhaltet insbesondere die Bekämpfung von Diskriminierung, d. h., dass Menschen bzw. Menschengruppen nicht aufgrund ihrer Hautfarbe, Ethnie, sozialen Herkunft, Alter, Geschlecht, sexuellen Orientierung, Religion, politischen Überzeugung, körperlichen bzw. geistigen Fähigkeiten usw. benachteiligt werden.

In vielen Ländern gibt es Antidiskriminierungsgesetze und -vorschriften zum Schutze der Interessen von Minderheiten. Die Arbeitgeber sind zudem moralisch verpflichtet, die Mitarbeiter gleich zu behandeln. Die wichtigen Aufgaben in der Organisation sollen nach den Leistungen und Fähigkeiten der Mitarbeiter, ohne Rücksicht auf irrelevante persönliche Kriterien, verteilt werden. Diese faire Vorgehensweise wird oft als Equal Opportunity bzw. Chancengleichheit bezeichnet. Die Chancengleichheit soll bereits beim Einstellungsprozess beginnen, wobei die Vielfalt & Inklusion (Diversity & Inclusion) auf neue Sichtweisen von anderen Kulturen und Regionen ebenfalls einen essenziellen Wettbewerbsvorteil der Unternehmen in der zukünftigen globalen und lokalen Entwicklung darstellen.

Sexuelle Belästigung ist ein besonders schwerer Aspekt der Diskriminierung. In schwerwiegenden Fällen werden die Opfer mit der Aussicht auf eine bessere Position bzw. Bezahlung usw. körperlich, verbal oder emotional belästigt. Das Unterbinden der sexuellen Belästigung in der Praxis ist aber oft schwierig, da die Grenze zwischen Belästigung und einer bloßen Neckerei fließend ist. Immer mehr Firmen nehmen dieses Thema ernst und leiten Maßnahmen ein, um Fehlverhalten zu sanktionieren und die potenziellen Opfer besser zu schützen.

In einigen Ländern hat der Gesetzgeber aufgrund der obigen Problematik einschlägige Gesetze erlassen, um Maßstäbe für die Festlegung als sexuelle Belästigung bei unerwünschten sexuell bestimmten Verhaltensweisen sowie die Strafmaßnahmen zu definieren. In Deutschland handelt es sich um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).



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